Honorar

Für eine osteopathische Behandlung (ca. 50 Minuten) berechnen wir 85,-€.

Die Liquidation erfolgt im Anschluss an die Behandlung in Bar oder per EC. Die Rechnung wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt.

Werden die Kosten von meiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet?

Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten mittlerweile ganz oder teilweise die Behandlung bei einem qualifiziertem Osteopathen. Vorraussetzung hierfür ist in den meisten Fällen eine Mitgliedschaft des Osteopathen in einem der führenden Osteopathieverbände, sowie eine Privatverordnung vom Arzt.

Unsere Praxis ist Mitglied im VOD (Verband der Osteopathen Deutschland e.V.), dem ältesten und größten Osteopathieverband in Deutschland. In welcher Höhe die Kosten übernommen werden, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenversicherung.

Unter folgendem Link finden Sie eine Auflistung aller Krankenkassen, welche die Osteopathie bezuschussen: Patienteninfo Krankenkassenliste